Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: C-489/07
    • Mitgliedstaat: Europäischen Union
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Pia Messner v Firma Stefan Krüger
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 03/09/2009
    • Gericht: European Court of Justice
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Distance Selling Directive, Article 6, 1.
  • Leitsatz
    In Pia Messner gegen Firma Krüger entschied das Gericht, dass nationale Regelungen, die vorsehen, dass der Verbraucher im Fall eines Widerrufs während der Widerrufsfrist generell Wertersatz für Nutzungen zu leisten habe, unvereinbar sind mit Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Fernabsatzrichtlinie (97/7/EG).

    Allerdings stellte das Gericht ebenfalls fest, dass einer Verpflichtung des Verbrauchers zum Wertersatz für die Benutzung der Ware grundsätzlich nichts entgegensteht, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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